Rubrik: Förderungen
Thema: WRG- WVS/ BAFA Klima-Kälte u. QST/ KTI
Qualitätsstandart:
Energieberater ist kein geschützter Beruf. Jeder kann sich „Energieberater“ nennen. Erst für die Zulassung zu verschiedenen Förderprogrammen z.B. des BAFA oder der KfW und DLR werden die Qualifikationen des Beraters kontrolliert und müssen auch regelmäßig aktualisiert werden. Für Sie als Kunde ist es also mitunter schwierig festzustellen ob ein Berater überhaupt über die notwendi-gen Qualifikationen und Kompetenzen verfügt, um Ihnen auch fachkundig weiterhelfen zu können.